Verfügungen

Patientenverfügung: Was wäre, wenn …?

Niemand wünscht sich einen Zustand, in dem er nicht mehr selbst über seine medizinische Versorgung entscheiden kann. Mit einer Patientenverfügung können Sie eigene Wünsche an Ihre Behandlung für diesen Fall genau festlegen.

Falls Sie ein solches Schriftstück verfassen, sollten Sie Ihre Angehörigen unbedingt informieren – denn es sollte im Bedarfsfall zugänglich sein. 

Wir empfehlen Ihnen, bei allen juristischen Fragen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Online-Broschüre mit wertvollen Hinweisen zum Download an, um Ihre Patientenverfügung schriftlich zu fixieren.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de

Die Deutsche Bischofskonferenz bietet mit der christlichen Patientenverfügung eine überkonfessionelle Alternative. Dieser Ratgeber enthält neben den erforderlichen juristischen Informationen eine klare geistliche Beratung zum Thema:

https://dbk.de

Vorsorgevollmacht: Wenn Sie es nicht mehr entscheiden können …

Die Vorsorge über einen selbst an jemand anderen zu übertragen, ist eine Entscheidung von großer Tragweite. Denn gerade in dieser Situation ist es von sehr großer Bedeutung, einen nahestehenden Menschen an seiner Seite zu wissen, dem man das Vertrauen schenkt. Mit einer Vorsorgevollmacht vermeiden Sie die gerichtliche Betreuung und erleichtern Ihren Liebsten, sich um Ihre Belange zu kümmern.

Mehr dazu lesen Sie hier:

https://www.bmjv.de

Kremationsverfügung

Wenn der Wunsch nach einer Feuerbestattung besteht, sollte eine entsprechende Erklärung hierzu verfasst werden. Die Kremationsverfügung sollte handschriftlich erfolgen und mit Datum, Ort und vollem Namenszug und Unterschrift versehen werden. Im Trauerfall können auch die engsten Angehörigen diese Kremationsverfügung verfassen.

Voraussetzung hierfür ist, dass der Verstorbene den entsprechenden Wunsch zu Lebzeiten mündlich mitgeteilt hat oder aber auch, dass sich die engen Angehörigen darüber einstimmig einig sind, dass die Entscheidung für eine Feuerbestattung oder eine Sonderform dieser (z. B. Baum- oder Seebestattung) im Sinne des Angehörigen erfolgt. Bei Fragen und Unsicherheiten empfehlen wir Ihnen juristische Beratung über einen Rechtsanwalt oder Notar.

Download Kremationsverfügung als PDF